Inkassohilfe

Bei Inkassohilfe

… beauftragen Sie uns, die ausstehenden Unterhaltsbeiträge direkt beim Zahlungspflichtigen einzufordern.

  • Damit wir das Inkasso für Sie übernehmen können, müssen Sie eine Vollmacht unterschreiben. Das bedeutet, dass Sie bei der unterhaltsverpflichteten Person diese Unterhaltsforderungen nicht mehr direkt geltend machen können.
  • Wir nehmen direkt Kontakt mit der zahlungspflichtigen Person auf, und leiten, falls nötig, rechtliche Schritte ein.
  • Sobald wir Zahlungen erhalten, leiten wir diese direkt an Sie weiter. Zusätzlich betreiben wir in der Regel einmal jährlich und überprüfen die Situation laufend.
  • Wir fordern Zahlungen bis zu 6 Monate rückwirkend vor Ihrer Gesuchstellung ein.
  • Wie viel Geld und wann Sie dieses erhalten, hängt davon ab, wie viel und wann die unterhaltspflichtige Person die ausstehenden Beträge bezahlt.
  • Sie zahlen Drittkosten und Auslagen nur dann, wenn sich unsere Leistung nicht auf Kinderalimente bezieht und die Kosten nicht von der unterhaltspflichtigen Person eingetrieben werden können.
  • Wenn Sie Prämienverbilligung, Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe beziehen, müssen Sie keine Drittkosten und Auslagen bezahlen.

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