Welche Unterlagen benötigen Sie?
Um Alimentenhilfe zu beanspruchen und Alimente (Unterhalt) einzufordern, benötigen Sie - neben Nachweisen über unkorrekte oder fehlende Unterhaltszahlungen (z. B. in Form von Kontoauszügen) - zunächst einen sogenannten Rechtstitel. Dies ist ein Dokument, das belegt, dass Sie oder Ihr Kind bzw. Ihre Kinder einen Anspruch auf Alimente haben.
Rechtstitel, die einen Anspruch auf Alimente belegen, sind zum Beispiel:
- Von der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) genehmigter Unterhaltsvertrag
- Gerichtsentscheid
- Gerichtsurteil
- Gerichtsverfügung
Wenn Sie noch keinen Rechtstitel haben, auf dem Ihr Anspruch rechtsgültig festgehalten ist, wenden Sie sich an
- die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde), wenn Sie mit der unterhaltspflichtigen Person einig sind
- in den übrigen Fällen an die kostenlose Rechtsauskunft des Zivilgerichts Basel-Stadt:
- persönlich (mit Voranmeldung bis spätestens Dienstag 10.00 Uhr auf Tel. 061 267 63 96): Dienstag 14.00 – 16.00 Uhr
- telefonisch: Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr auf Tel. 061 267 40 11
WICHTIG ZU WISSEN
Mündliche oder schriftliche Vereinbarungen über Alimente, die nur zwischen (Ehe-)Partnerinnen und -Partnern oder Elternteilen und Kindern getroffen wurden, berechtigen nicht zu Vorschüssen. Unterhaltsvereinbarungen benötigen die Unterschrift der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) oder eines Gerichts. Bei gerichtlichen Rechtstiteln ist zudem ein Stempel des Gerichts über die Rechtsgültigkeit erforderlich (Rechtskraft- oder Vollstreckbarkeitsbescheinigung).
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