Berechnungsgrundlagen

Die Höhe der Alimentenbevorschussung ist abhängig vom Einkommen, dem Vermögen und der Anzahl Personen im Haushalt. Für die Berechnung des Anspruchs wird zunächst bestimmt, wer zum Haushalt zählt. Dann wird die Einkommens- und Vermögenssituation aller Personen, die zum Haushalt zählen, abgeklärt.

Wer gehört zum Haushalt?

Zur Haushaltseinheit zählen

  • der/die Gesuchsteller/in
  • der/die Ehepartner/in
  • der/die Partner/in einer registrierten Partnerschaft
  • der/die im gemeinsamen Haushalt lebende Konkubinatspartner/in mit gemeinsamen Kindern
  • der/die Konkubinatspartner/in nach fünfjähriger Lebensgemeinschaft (unter Umständen auch früher)
  • minderjährige Kinder
  • volljährige Kinder bis 25 Jahre in Erstausbildung - auch wenn sie nicht mehr im gleichen Haushalt wie die Eltern leben. 

Ausnahme
Junge Erwachsene unter 25 in Erstausbildung mit Lebenspartner/in (verheiratet, in registrierter Partnerschaft oder in Konkubinat mit gemeinsamen Kindern oder nach fünfjähriger Lebensgemeinschaft) und/oder eigenen Kindern gelten als eigener Haushalt. 

Was ist das Haushaltseinkommen? 

Zum Haushaltseinkommen zählt die Summe aller Einkünfte aller Personen des Haushalts. 

  • Einkünfte aus unselbständiger oder selbständiger Erwerbstätigkeit inkl. Ersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Militärdienst und Mutterschaft
  • Vermögenserträge (z.B. der Mietwert des Eigenheims bzw. Erträge aus Vermietung)
  • Renten, Pensionen und andere wiederkehrende Leistungen, einschliesslich Renten der AHV/IV/UV
  • Familienzulagen (wie Kinder-, Ausbildungs-, Unterhaltszulagen usw.)
  • Alimente, die nicht bevorschusst werden
  • 10% des Vermögens, das über dem Freibetrag liegt 
  • Erwerbseinkommen, auf das verzichtet wird 

Merkblatt hypothetisches Einkommen

Wie wirkt sich das Vermögen aus?

Die Freibeträge für Privatvermögen sind

37'500 Franken für eine Einzelperson und 
60'000 Franken für Paare. 
15'000 Franken je Kind im Haushalt (unter 25 Jahren?)

Nur das Vermögen, das über diesen Freibetrag hinausgeht, wird zu 10 Prozent als Einkommen angerechnet. 

Leistungsgrenzen
Es gibt eine Leistungsgrenze für die Bevorschussung (siehe Tabelle unten). Von der Leistungsgrenze ziehen wir Ihr anrechenbares jährliches Einkommen ab. Aus der Differenz ergibt sich der Maximalbetrag, den wir als Vorschuss leisten können.

2 Personenhaushalt 45'000 Franken  
3 Personenhaushalt 55'000 Franken  
4 Personenhaushalt 63'000 Franken  
5 Personenhaushalt 69'000 Franken  
Jede weitere Person +  4'000 Franken  

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