Alimentenbevorschussung

Bei Alimentenbevorschussung

… zahlen wir unter bestimmten Bedingungen Kinderalimente als Vorschuss aus.

  • Ein Vorschuss auf Alimente kann nur für das Kind bzw. die Kinder von Unterhaltspflichtigen bezahlt werden.
  • Ein Vorschuss auf Alimente bedeutet, dass Sie die Alimente direkt von uns erhalten, unabhängig davon, ob die unterhaltspflichtige Person zahlt. Solange Sie einen Anspruch auf Vorschüsse haben und Ihre Meldepflicht erfüllen, müssen Sie grundsätzlich nichts zurückzahlen. zum Merkblatt Meldepflicht
  • Wenn Sie älter als 18 Jahre und in Erstausbildung sind, müssen Sie als Kind einer unterhaltspflichtigen Person ein eigenes Gesuch für junge Erwachsene stellen. 
  • Die Auszahlung erfolgt frühestens ab dem Monat der Gesuchstellung.
  • Die Höhe der Bevorschussung hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Massgebend sind dabei Ihre Steuerdaten oder in bestimmten Fällen Ihre aktuellen Einkommens- und Vermögensunterlagen. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Rechtstitel und beträgt aktuell maximal 980.-- Franken pro Kind und pro Monat.
  • Die Auszahlungen erfolgen jeweils im Voraus am ersten Werktag eines Monats.
  • Eine Bevorschussung wird in der Regel für eine Periode von 18 Monaten im Voraus bewilligt. Danach erfolgt automatisch eine Neuberechnung.

Berechnen Sie mit unserem Sozialleistungsrechner Ihren möglichen Anspruch.
zu den Berechnungsgrundlagen

zum Merkblatt notwendige Unterlagen zur Bevorschussung

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