Indexberechnung

Bei Indexberechnung

… beauftragen Sie uns, den Ihnen zustehenden Teuerungsausgleich auf die festgesetzten Unterhaltsbeiträge zu berechnen und allen Parteien mitzuteilen.

  • Wir berechnen den Ihnen zustehenden Teuerungsausgleich
  • und informieren Sie und auf Wunsch die unterhaltspflichtige Person über nötige Anpassungen bei den Zahlungen.
  • Sollte die unterhaltspflichtige Person die Anpassung nicht mit der nächsten Zahlung vornehmen, können Sie, falls nötig, bei uns ein Gesuch um Inkassohilfe bzw Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen einreichen.
  • Die Indexberechnung können Sie auch in Anspruch nehmen, wenn Sie keine Inkassohilfe oder Vorschüsse benötigen.

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