Regierungsrat verabschiedet überarbeitetes Mietbeitragsgesetz

Die kantonalen Mietbeiträge sollen neu auf voll erwerbstätige Einzel- und Paarhaushalte ohne Kinder mit tiefen Einkommen ausgeweitet werden. Mit dieser Erweiterung werden Working Poor zielgerichtet finanziell unterstützt und bisher Sozialhilfe beziehende Personen können dort einfacher austreten. In der Vernehmlassung stiess der Vorschlag des Regierungsrates auf breite Zustimmung. Der Regierungsrat hat die Revision des Mietbeitragsgesetzes verabschiedet und an den Grossen Rat überwiesen.

Die Mietkosten machen zusammen mit den Krankenversicherungsprämien bei Haushalten mit tiefen Einkommen einen erheblichen Anteil des Budgets aus. Heute besteht im Kanton Basel-Stadt die Möglichkeit, dass finanziell schlechter gestellte Familien mit Kindern Mietbeiträge erhalten. Mit der Revision des Mietbeitragsgesetzes will der Regierungsrat diese bewährte Unterstützungsleistung auf voll erwerbstätige Einzel- und Paarhaushalte ohne Kinder ausweiten. Denn diese Personen stellen einen bedeutenden Anteil der armutsbetroffenen oder armutsgefährdeten Haushalte im Kanton dar. Der Entwurf der Revision des Mietbeitragsgesetzes war vom 23. August bis 23. November 2023 in der öffentlichen Vernehmlassung bei Parteien, Verbänden und Organisationen.

Das zuständige Amt für Sozialbeiträge hat 14 Vernehmlassungsantworten erhalten. Die Rückmeldungen zeigen eine breite Zustimmung. Besonders positiv wurde bewertet, dass die vorgesehene Ausweitung insbesondere für die Personen eine Unterstützung bietet, die sich wegen ihrer finanziellen Lage an der Schwelle zur Sozialhilfe befinden. Die geschätzten Kosten werden grösstenteils positiv aufgenommen, wobei in einigen Vernehmlassungen noch ein weitergehender Ausbau gewünscht wurde. Im einigen Vernehmlassungsantworten wurde darauf hingewiesen, dass Elternteile für die Ausübung des Besuchsrechts ihrer Kinder auf ein zusätzliches Zimmer angewiesen sind. Dieses Anliegen wird aufgenommen, indem im Gesetzesentwurf die Möglichkeit geschaffen wird, dass den Haushalten ohne Kinder aber mit Besuchsrechten künftig ein zusätzliches Zimmer gewährt werden kann.

Die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Neuerungen führen zu jährlich wiederkehrenden Mehrkosten von gesamthaft 5 Millionen Franken inklusive dem Verwaltungsaufwand. Ende 2023 wurden gut 2'150 Haushalte (8'000 Personen) mit Familienmietzinsbeiträgen unterstützt. Mit der Erweiterung der Anspruchsberechtigten ist mit rund 2’000 zusätzlichen Haushalten zu rechnen.

Die Ausweitung der Anspruchsberechtigten ist auch das Anliegen eines parlamentarischen Vorstosses (Anzug Thomas Widmer-Huber, EVP, betreffend «eine soziale Wohnpolitik: das Instrument der Mietzinsbeiträge nutzen»). Dieser Vorstoss soll nun mit der definitiven Vorlage zur Gesetzesänderung an den Grossen Rat als erledigt abgeschrieben werden.

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