Veränderungen melden

Bezieht Ihr Haushalt Prämienverbilligung melden Sie uns bitte umgehend Krankenkassenwechsel oder Veränderungen des Einkommens:

  • Sinkt Ihr Haushaltseinkommen um 20% in mindestens 3 Monaten, haben Sie ab dem Folgemonat Ihrer Mitteilung Anspruch auf eine höhere Prämienverbilligung.
  • Steigen Ihre Einkünfte um mehr als 20% kann es sonst sein, dass Sie
    • a) Prämienbeiträge zurückzahlen müssen und
    • b) eine Strafgebühr zahlen.

Melden Sie Ihre aktuelle Situation bitte schriftlich per E-Mail unter info@asb.ktbs.ch oder per Brief Legen Sie allfällige Nachweise in Kopie bei.

Postadresse
Kanton Basel-Stadt
Amt für Sozialbeiträge Prämienverbilligung
Grenzacherstrasse 62
4005 Basel