Veränderungen melden
Bezieht Ihr Haushalt Prämienverbilligung melden Sie uns bitte umgehend Krankenkassenwechsel oder Veränderungen des Einkommens:
- Sinkt Ihr Haushaltseinkommen um 20% in mindestens 3 Monaten, haben Sie ab dem Folgemonat Ihrer Mitteilung Anspruch auf eine höhere Prämienverbilligung.
- Steigen Ihre Einkünfte um mehr als 20% kann es sonst sein, dass Sie
- a) Prämienbeiträge zurückzahlen müssen und
- b) eine Strafgebühr zahlen.
Melden Sie Ihre aktuelle Situation bitte schriftlich per E-Mail unter info@asb.ktbs.ch oder per Brief Legen Sie allfällige Nachweise in Kopie bei.
Postadresse
Kanton Basel-Stadt
Amt für Sozialbeiträge Prämienverbilligung
Grenzacherstrasse 62
4005 Basel