Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen zu der Opferhilfe finden Sie in diesen Gesetzen und Verordnungen:

Artikel 124 der Bundesverfassung

Dieser Artikel hält fest, dass Opfer von Gewalttaten Anspruch auf Hilfe und finanzielle Entschädigung haben.
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Opferhilfegesetz (OHG)

Das Opferhilfegesetz stützt sich auf Artikel 124 der Bundesverfassung. Das Gesetz definiert unter anderem die Formen der Opferhilfe und regelt die Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen.
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Opferhilfeverordnung (OHV)

Die Opferhilfeverordnung bestimmt vor allem, wie Ansprüche berechnet werden.
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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Opferhilfe (EG OHG)

Das kantonale Einführungsgesetzt regelt, wie das Bundesgesetz zur Opferhilfe im Kanton Basel-Stadt umgesetzt wird.
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Empfehlungen zur Anwendung des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG)

Dokument der Schweizerischen Verbindungsstellen-Konferenz OHG (SVK-OHG) (PDF, nicht barrierefrei)

Opferhilfegesetz alt (aOHG)

Das alte Opferhilfegesetz kommt bei Straftaten vor dem 1. Januar 2009 zur Anwendung.
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Opferhilfeverordnung alt (aOHV)

Die alte Opferhilfeverordnung kommt bei Straftaten vor dem 1. Januar 2009 zur Anwendung.
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