Basel-Stadt revidiert den Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse

Der Regierungsrat schickt den Entwurf des kantonalen Normalarbeitsvertrages für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse in die öffentliche Vernehmlassung. Der Normalarbeitsvertrag soll an die zeitgemässen Arbeitsbedingungen angepasst werden.

Der derzeit geltende kantonale Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse datiert aus dem Jahr 1993. Er muss an die aktuelle Rechtslage angepasst werden. Dies wird für eine komplette Überarbeitung des Normalarbeitsvertrags genutzt.

Im jetzigen Entwurf, welcher in die öffentliche Vernehmlassung geht, wurden die Regelungen vervollständigt und aktualisiert. Insbesondere werden die Arbeitszeiten angepasst, die Überstunden- und Überzeitregelungen präzisiert und eine obligatorische Krankentaggeldversicherung eingeführt.

Bei der Ausarbeitung des Entwurfs, die in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Landschaft erfolgte, sind auch die entsprechenden Normalarbeitsverträge der Kantone Aargau, Zug, Solothurn und Obwalden sowie der Muster-Normalarbeitsvertrag der relevanten Verbände für  landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse in der Schweiz einbezogen worden. Im Kanton Basel-Stadt sind ungefähr 50 Personen auf landwirtschaftlichen Betrieben im Kantonsgebiet beschäftigt und zusammen mit ihren Arbeitgebern von den bevorstehenden Neuerungen am Normalarbeitsvertrag angesprochen.

Der Regierungsrat hat den Entwurf des Normalarbeitsvertrags für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse zur öffentlichen Vernehmlassung verabschiedet. Alle interessierten Organisationen und Privatpersonen sind eingeladen, sich im Rahmen der Vernehmlassung zur geplanten Revision des Normalarbeitsvertrags für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Basel-Stadt bis zum 14. Januar 2019 zu äussern. Die Vernehmlassungsunterlagen können heruntergeladen werden unter: www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/vernehmlassungen.

Nach Auswertung der Vernehmlassung wird der Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Verhältnisse dem Regierungsrat zum abschliessenden Beschluss über dessen Erlass vorgelegt und die Publikation veranlasst.

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