Gesetzliche Grundlagen
Sowohl das Bundesgesetz wie auch das kantonale Gesetz definieren die Grundsätze für die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt. Die zugehörigen Verordnungen konkretisieren die Gesetzestexte. Aufbauend auf den rechtlichen Grundlagen zur Krankenversicherung regelt das Harmonisierungsgesetz mit der entsprechenden Verordnung die Grundsätze für die Prämienverbilligung.
Gesetze und Verordnungen zur Krankenversicherung
Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)
Das KVG dient in der Schweiz dazu, die Bevölkerung im Krankheitsfall finanziell abzusichern. Gemäss dem KVG müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen einer Krankenkasse angehören.
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Verordnung über die Krankenversicherung (KVV)
Die KVV führt das KVG aus und vervollständigt dieses.
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Gesetz über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (GKV)
Dieses Gesetz ergänzt das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), stellt die Versicherungspflicht im Kanton sicher und schafft Grundlagen für die soziale Krankenversicherung.
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Gesetze und Verordnungen zur Prämienverbilligung
Verordnung über den Bundesbeitrag zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (VPVK)
Die VPVK regelt die Ermittlung des Bundesbeitrages zur Prämienverbilligung nach Artikel 66 KVG und dessen Aufteilung auf die Kantone.
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Harmonisierungsgesetz Sozialleistungen (SoHaG)
Das Harmonisierungsgesetz regelt die Grundsätze der Sozialleistungen im Kanton. Insbesondere definiert das Gesetz die massgebliche wirtschaftliche Haushaltseinheit und die Zusammensetzung des Einkommens. Dies schafft die Grundlage für die Berechnung der Prämienverbilligung.
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Harmonisierungsverordnung Sozialleistungen (SoHaV)
Die Harmonisierungsverordnung definiert Details für die Umsetzung, wie z.B. die Definition von Leistungsgrenzen und des anrechenbaren Einkommens. In der Verordnung ist festgelegt, was die Berechnungsgrundlage für Sozialleistungen ist und wann diese Berechnung durchgeführt, respektive erneuert werden muss.
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Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (KVO)
Die KVO regelt die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren und konkretisiert den Prozess der Prämienverbilligung. Die Verordnung legt so zum Beispiel fest, wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat und wie dies geprüft wird.
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