Alimentenhilfe

Sie erhalten Alimente (Unterhaltszahlungen) nicht so, wie Sie es sollten? 
Wir unterstützen Sie, das Geld zu bekommen, das Ihnen zusteht.

Wenn Sie Alimente einfordern möchten, brauchen Sie einen rechtsgültigen Anspruch (Rechtstitel) auf Alimente (Unterhalt).

Sie haben noch keinen Rechtstitel oder wissen nicht, ob Sie ein gültiges Dokument haben?

Wenn Sie bereits einen Rechtstitel haben, haben wir verschiedene Möglichkeiten, Sie zu unterstützen:

  • Bei der Inkassohilfe beauftragen Sie uns, die ausstehenden Unterhaltsbeiträge direkt beim Zahlungspflichtigen einzufordern.
  • Bei der Alimentenbevorschussung zahlt der Kanton Basel-Stadt in gewissen Fällen Kinderalimente als Vorschuss aus.
  • Bei der Indexberechnung beauftragen Sie uns, den Ihnen zustehenden Teuerungsausgleich zu berechnen und allen Parteien mitzuteilen.
  • In der Beratung unterstützen wir Sie in rechtlichen Fragen in direktem Zusammenhang mit Alimenten, bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und dem Ausfüllen der Gesuche auf Inkassohilfe und Alimentenbevorschussung oder eines Gesuchs auf Drittauszahlung von Familienzulagen.

zum Merkblatt Alimenteninkasso und Alimentenbevorschussung

Wichtig zu wissen

  • Sie brauchen einen Rechtstitel. Dies ist ein Dokument, das belegt, dass Sie und/oder Ihre Kinder einen Anspruch auf Alimente haben, zum Beispiel ein Gerichtsurteil, eine Gerichtsverfügung oder ein von der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) genehmigter Unterhaltsvertrag. Sie haben keinen Rechtstitel?
  • Ab Erreichen der Volljährigkeit müssen Sie ein eigenes Gesuch um Alimentenhilfe stellen. Sie sind volljährig, in Erstausbildung und unter 25 Jahre?
  • Wir helfen auch, wenn die unterhaltspflichtige Person im Ausland oder wenn ihr Aufenthalt unbekannt ist.
  • Unsere Leistungen sind in der Regel kostenlos für Sie. Sie zahlen Drittkosten und Auslagen (z.B. Betreibungs- oder Übersetzungskosten) nur dann, wenn sich unsere Leistung nicht auf Kinderalimente bezieht und die Kosten nicht von der unterhaltspflichtigen Person eingetrieben werden können. Wenn Sie Prämienverbilligung, Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe beziehen, müssen Sie keine Drittkosten und Auslagen bezahlen.
  • Die Alimentenhilfe ist in den Kantonen unterschiedlich geregelt. Wenn Sie aus einem anderen Kanton nach Basel-Stadt gezogen sind, melden Sie sich bei uns, damit wir Sie mit unseren Möglichkeiten unterstützen können. Wir sind für Sie da!
  • Wenn Sie in bescheidenen Verhältnissen leben, haben Sie vielleicht auch Anspruch auf weitere Sozialleistungen und Vergünstigungen.

bei der Alimentenhilfe anmelden

Machen Sie den Kurztest, welche Sozialleistungen für Sie in Frage kommen könnten.

 

 

Video (deutsch/français/italiano/english/türkçe)

Erklärvideo: Wie beantrage ich Alimentenhilfe im Kanton Basel-Stadt? (Untertitel in Deutsch)

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