Behindertenhilfe

Sie sollen Ihr Leben möglichst selbst bestimmen und verantworten können. Als erwachsene Person mit Behinderung haben Sie dafür Anspruch auf Leistungen der Behindertenhilfe. Die Leistungen sind jeweils für einen bestimmten Zweck bestimmt.

Welche Unterstützung Sie benötigen, wird zusammen mit Ihnen ermittelt. Dafür melden Sie sich bei der Abteilung Behindertenhilfe für die sogenannte individuelle Bedarfsermittlung an.

Pro Jahr erstellt unsere Abteilung aufgrund der individuellen Bedarfsermittlung rund 6000 Kostenübernahmegarantien für circa 3000 Personen.

Informations- und Beratungsstellen

Haben Sie Fragen zur individuellen Bedarfsermittlung oder anderen Themen der Behindertenhilfe? Die folgenden Organisationen sind Ihre erste Anlaufstelle. Sie erhalten dort kostenlos Unterstützung.

Stiftung Rheinleben, Basel

Stiftung Mosaik, Pratteln

arbeitundmehr, Basel und Liestal

plan.inklusion, Basel

Wichtig zu wissen

  • Die Behindertenhilfe übernimmt die Kosten ganz oder teilweise für 
    • Ihre Unterstützung für das Wohnen in der eigenen Wohnung oder in einem Wohnheim.
    • Eine betreute Tagesgestaltung.
    • Einen (ambulant) begleiteten Arbeitsplatz.
    • Die notwendigen Beratungsleistungen rund um die Angebote der Behindertenhilfe sowie die angrenzenden Sachgebiete.
       
  • Möchten Sie Unterstützung für Kinder unter 18 Jahren, wenden sich für Unterstützung finanzielle Leistungen an das Erziehungsdepartement
  • Sind Sie pensioniert, erhalten Sie finanzielle Unterstützung durch die Ergänzungsleistungen der AHV / IV.
  • Fühlten oder fühlen Sie sich in Ihren Rechten oder Ihrer Möglichkeit zur Teilhabe in der Gesellschaft eingeschränkt, melden Sie sich bei der Fachstelle für die Rechte von Menschen für Behinderungen. Sie überwacht und koordiniert die Umsetzung Ihrer Rechte.

    Sie finden auf dieser Seite auch Informationen und Kontakte zu den Lebensbereichen Kommunikation, Bildung, Arbeit, Gesundheit, Wohnen, Bau, Mobilität und Freizeit. In allen Bereichen liegt der Fokus auf dem Zugang und der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

    Die Fachstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen richtet sich an alle Personen und Altersgruppen unabhängig von beispielsweise einem IV-Status oder einer AHV-Rente. 

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