Informationen für leistungserbringende Institutionen
Die Abteilung Behindertenhilfe nimmt die Anerkennung sowie die Aufsicht für die Einrichtungen der Behindertenhilfe wahr und sorgt für die Sicherung von Qualitätsstandards. Sie arbeitet eng und partnerschaftlich mit den leistungserbringenden Institutionen zusammen, um für ein entsprechendes Angebot an Leistungen im Kanton zu sorgen.
Anerkennung
Grundlagendokumente und Vorlagen für das Verfahren zur Anerkennung von Leistungen und Leistungserbringenden durch das Amt für Sozialbeiträge.
Die nachfolgenden Vorlagen sind zwingend zu verwenden:
Qualität: Informationen, Richtlinien und Merkblätter
- Merkblatt zur Medikamentenverwaltung in Behindertenheime
- Merkblatt sexuelle Selbstbestimmung und Sexualberatung im betreuten Wohnen
- Richtlinien Sexualisierte Gewalt: Prävention und Vorgehen in Einrichtungen der Behindertenhilfe
- Fachpersonalquote: Merkblatt Anerkennung Fachpersonal (PDF, 24 KB)
- Fachpersonalquote: SUbB-Ausbildungsmatrix mit Anerkennungspraxis in BS und BL 2020 (PDF, 30 KB)
- Fachpersonalquote: Interpretationshilfe der SKV IVSE zu den Qualitätsanforderungen (PDF, 29 KB)
- Richtlinien Aufbewahrungsfristen (PDF, 45 KB) Richtlinien Aufbewahrung und Archivierung von Akten
- Merkblatt Ein-und Austritte
- Merkblatt längere Abwesenheiten: Leistungsabrechnung bei längeren Abwesenheiten im Bereich Wohnen (awb, BW) und Tagesstruktur (BT, BA).
- ARTISET: Qualifizierung für medizinaltechnische Verrichtungen (externer Link) Verrichtungen
- Richtlinie Kalkulatorische Mietwert im Rahmen der Leistungsabgeltung gemäss IVSE