Sie erhalten eine Zusage: Worauf müssen Sie achten?

In der Zusage wird Ihnen der Betrag und der Beginn der Zahlungen genannt. Das Geld wird Ihnen direkt überwiesen. Die Auszahlung erfolgt monatlich, jeweils am 13. des Monats beziehungsweise am nächsten Arbeitstag.

Wir überweisen Ihnen die Familienmietzinsbeiträge ab dem ersten Monat nach Einreichung des Antrags. Rückwirkend, das heisst für die Zeit vor dem Antrag, werden keine Familienmietzinsbeiträge gewährt. Der Vermieter oder die Vermieterin wird nicht über die gewährten Familienmietzinsbeiträge informiert.

Wenn Sie eine Zusage erhalten haben, brauchen Sie in den folgenden Jahren keine neue Anmeldung vorzunehmen.

Meldepflicht bei wesentlich geänderten Verhältnissen

Wesentliche Veränderungen müssen Sie uns sofort melden. Dazu gehören:

  • Wohnungswechsel
  • Mietzinsänderungen
  • Veränderungen des Einkommens und Vermögens um mindestens 20 Prozent, wenn diese Veränderung mindestens drei Monate andauert.
  • Veränderungen im Haushalt, zum Beispiel bei Trennung oder Scheidung
  • Ende der Ausbildung oder Beginn der Ausbildung von jungen Erwachsenen bis 25 Jahren.

Melden Sie uns diese Veränderungen schriftlich oder per E-Mail. Legen Sie allfällige Nachweise bei. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie etwas melden müssen, fragen Sie bei uns nach.

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