Wer hat auf was Anspruch?

Sie können Leistungen der Behindertenhilfe beantragen, wenn Sie

  • volljährig sind,
  • eine IV-Rente beziehen oder einen Invaliditätsgrad von mindestens 40% aufweisen, und
  • im Kanton Basel-Stadt Wohnsitz haben.

Der Kanton übernimmt die Kosten 

  • der betreuten Tagesgestaltung,
  • der begleiteten Arbeit und
  • die Betreuungskosten im Bereich Wohnen.

Wichtig zu wissen

  • Im Bereich Wohnen tragen Sie die Objektkosten selbst: Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für Ihre Miete und deren spezielle Einrichtung für Ihre Bedürfnisse. Zur Bezahlung verwenden Sie die IV-Rente, Beiträge von Versicherungen oder die Ergänzungsleistungen.
  • Sie können sich bei uns anmelden und Angebote von Institutionen aus der ganzen Schweiz nutzen. Einzige Voraussetzung: Die Institution muss eine IVSE-Anerkennung haben.

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